Schade!
Wenn du nicht den Schein nach §34a vorweisen kannst, klappt es leider nicht mit einer Anstellung als Security Agent.
Warum?
Damit wir gemeinsam auf Mission gehen können benötigst du einen Nachweis der Sachkundeprüfung gemäß §34a der Gewerbeordnung (GewO). Diese Prüfung ist erforderlich, damit du bei uns bestimmte Sicherheitsdienstleistungen und Bewachungstätigkeiten ausüben kannst.